Wichtig zu wissen

Ablauf

Bevor wir mit der Therapie starten können, brauchen Sie eine Verordnung vom Facharzt/von der Fachärztin. Diese können sein:
- HNO-Arzt/Ärztin
- Kinderarzt/ärztin
- Phoniater/in
- Neurologe/in
- Arzt/Ärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Für Versicherte der ögk gilt auch eine Verordnung vom Hausarzt.
 
Auf der Verordnung sollte eine ärztliche Diagnose,  "10x60 Minuten Logopädie" und bei Bedarf "Hausbesuch" vermerkt sein. Das Ausstellungsdatum der Verordnung muss eingetragen sein. Sollte schon ein Termin in der Sprechschmiede vereinbart sein, muss auch der Name der behandelnden Logopädin auf der Verordnung stehen.

Die Verordnung muss dann von der Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden, um sie nach Beendigung der Therapie einreichen zu können. Dies ist für eine (teilweise) Kostenrückerstattung notwendig. (WICHTIGE INFO: Die bvaeb und die ögk haben die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt!)

Wir sind Wahllogopädinnen - das heißt, dass die Kosten für die Therapie zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Nach Beendigung der Therapie oder nach dem verordneten 10er-Block reichen Sie die bewilligte Verordnung gemeinsam mit der ausgestellten Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse ein.
Sie bekommen dann einen Teil der Kosten rückerstattet (dies variiert je nach Kasse).

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Praxis

Unsere Praxis befindet sich in 2134 Staatz-Kautendorf, Am Hufeisen 10. Direkt vor der Haustür gibt es kostenfreie Parkmöglichkeiten!

Die Sprechschmiede ist leider NICHT barrierefrei!

Bei Bedarf kann ein Hausbesuch im Bezirk Mistelbach angeboten werden (ACHTUNG: Derzeit nur von Valerie Öfferl!)


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Störungsbilder

Wir behandeln Menschen jeden Alters mit den verschiedensten logopädischen Störungsbildern:

Kinder
- Aussprachestörungen (phonologisch, phonetisch)
- Auditive Verarbeitungsstörungen
- Lese-Rechtschreibstörungen
- Störungen der Grammatik (Dysgrammatismus)
- Störungen der Muskulatur im Mund- und Gesichtsbereich (Myofunktionelle Störungen)
- Stimmstörungen (organisch, funktionell)
- Therapie bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Hörstörungen

Erwachsene
- Neurologische Sprach- und Sprechstörungen (Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie, kognitive Dysphasien)
- Schluckstörungen (funktionell, neurogen, organisch)
- Stimmstörungen (funktionell, neurogen, organisch)
- Gesichtslähmungen (zentrale und periphere Fazialisparese)
- Neurodegenerative Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson, ALS, ...)
- Hörstörungen
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